Mutterschutz-Rechner
Autor: Henrick YauRechner
Berechnen Sie aus dem errechneten Entbindungstermin, wann Ihre Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet — und was sich ändert, wenn das Kind früher kommt als gedacht.
Vor der Entbindung sind es sechs Wochen, danach acht Wochen. Bei einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn eine Behinderung des Kindes festgestellt wird, sind es zwölf Wochen. Kommt das Kind vor dem Termin, wird die nicht genutzte Zeit hinten angehängt.
Ihre Daten
Fristen nach dem MuSchG (anpassbar)
Wann beginnt und endet die Mutterschutzfrist?
Der Mutterschutz-Rechner ermittelt aus Ihrem errechneten Entbindungstermin die gesetzlichen Schutzfristen nach § 3 MuSchG für das Jahr 2026. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird (auf Antrag), verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Wenn Sie früher gebären als berechnet, werden die vor der Geburt nicht in Anspruch genommenen Tage an die Frist nach der Geburt angehängt.
Wie die Berechnung funktioniert
- Eingabe des errechneten Entbindungstermins: Sie geben den voraussichtlichen Geburtstermin ein, den Ihr Arzt oder Ihre Hebamme festgelegt hat.
- Berechnung der Schutzfrist vor der Geburt: Der Rechner zieht sechs Wochen vom errechneten Termin ab – das ist der Beginn der Schutzfrist.
- Berechnung der Schutzfrist nach der Geburt: Der Rechner addiert acht Wochen zum tatsächlichen Geburtsdatum. Bei einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder festgestellten Behinderung werden es zwölf Wochen.
- Berücksichtigung einer früheren Geburt: Wenn die Geburt vor dem errechneten Termin stattfindet, werden die nicht genutzten Tage der Schutzfrist vor der Geburt an die Frist nach der Geburt angehängt.
- Ausgabe der Fristen: Sie erhalten den genauen Beginn und das Ende der Schutzfristen in Kalenderdaten.
Was viele falsch verstehen
Viele gehen davon aus, dass die Schutzfrist nach der Geburt immer genau acht Wochen beträgt – unabhängig vom Geburtszeitpunkt. Tatsächlich gilt: Wenn Sie früher gebären, werden die Tage, die Sie vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnten, an die Frist nach der Geburt angehängt. Außerdem verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen bei Frühgeburten (vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche), Mehrlingsgeburten oder wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird (auf Antrag).
Warum Ihr persönlicher Wert abweichen kann
Der Rechner liefert nur die gesetzlichen Schutzfristen nach MuSchG. Ihr tatsächlicher Mutterschutz kann abweichen, wenn: - Sie eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt haben (dann gilt die verlängerte Frist von zwölf Wochen) - Sie vor dem errechneten Termin gebären (dann werden die nicht genutzten Tage angehängt) - Sie ein Beschäftigungsverbot nach anderen Vorschriften haben (z. B. ärztliches Beschäftigungsverbot) - Sie Mutterschaftsgeld beziehen – die Höhe hängt von Ihrer Krankenversicherung ab (gesetzlich maximal ein bestimmter Betrag je Kalendertag, bei fehlender gesetzlicher Krankenversicherung ein einmaliger Höchstbetrag)
Prüfen Sie Ihre persönliche Situation immer mit Ihrer Krankenkasse oder dem Arbeitgeber.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Schutzfrist und Mutterschaftsgeld? Die Schutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen (sechs Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt). Mutterschaftsgeld ist die finanzielle Leistung, die Sie in dieser Zeit erhalten – von der Krankenkasse ein gesetzlicher Höchstbetrag je Kalendertag, der Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag zu Ihrem durchschnittlichen Nettoentgelt.
Gilt die verlängerte Schutzfrist automatisch? Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten gilt die verlängerte Frist von zwölf Wochen nach der Geburt automatisch. Wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird, müssen Sie die Verlängerung beantragen.
Was passiert, wenn ich vor dem errechneten Termin entbinde? Die vor der Geburt nicht in Anspruch genommenen Tage werden an die Frist nach der Geburt angehängt. Wenn Sie beispielsweise zwei Wochen zu früh gebären, haben Sie nach der Geburt Anspruch auf acht Wochen plus zwei Wochen – also zehn Wochen Schutzfrist.
Wo finde ich die genauen gesetzlichen Regelungen? Die vollständigen Regelungen finden Sie im Mutterschutzgesetz (MuSchG) auf gesetze-im-internet.de und auf der Website des Bundesfamilienministeriums (bmfsfj.de). Die hier genannten Fristen basieren auf § 3 MuSchG.