Punkte-in-Flensburg-Rechner

Autor: Henrick Yau

Rechner

Zählen Sie Ihre Punkte in Flensburg zusammen und sehen Sie, auf welcher Stufe des Fahreignungs-Bewertungssystems Sie stehen — von der Ermahnung über die Verwarnung bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ein Punkt steht für eine verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, zwei Punkte für eine besonders schwere oder eine Straftat, drei Punkte für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis. Getilgt wird nach 2,5, 5 oder 10 Jahren — und zwar jede Eintragung für sich.

Ihre Eintragungen

Stufen und Tilgungsfristen (anpassbar)

Wie viele Punkte habe ich in Flensburg und was droht mir 2026?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt im Fahreignungsregister (früher „Verkehrssünderkartei“) alle rechtskräftigen Verkehrsverstöße mit Punkten. Seit der Neufassung des Fahreignungs-Bewertungssystems gilt: Ordnungswidrigkeiten geben 1 Punkt, besonders schwere oder Straftaten 2 Punkte und Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug 3 Punkte. Je nach Punktestand drohen gestaffelte Maßnahmen – von der Ermahnung bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Gleichzeitig laufen Tilgungsfristen, nach denen die Einträge gelöscht werden.

Wie funktioniert die Berechnung der Punkte und Maßnahmen?

  1. Punkte zählen: Jeder Verstoß wird nach seiner Schwere bewertet – 1 Punkt (Ordnungswidrigkeit), 2 Punkte (besonders schwer oder Straftat) oder 3 Punkte (Straftat mit Entziehung). Die Summe aller Punkte ergibt Ihren aktuellen Stand.
  2. Stufe ermitteln: Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung. Bei 6 bis 7 Punkten folgt eine Verwarnung. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  3. Fahreignungsseminar: Bei 1 bis 5 Punkten können Sie durch ein freiwilliges Seminar 1 Punkt abbauen. Das ist höchstens alle fünf Jahre möglich.
  4. Tilgungsfristen: Punkte werden nach festen Fristen gelöscht:
  5. 1-Punkt-Verstöße nach 2,5 Jahren
  6. 2-Punkte-Verstöße nach 5 Jahren
  7. 3-Punkte-Verstöße nach 10 Jahren Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Bei mehreren Einträgen tilgt jeder separat.
  8. Neuerteilung: Nach einem Entzug können Sie frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein beantragen.

Der häufigste Irrtum: Tilgung beginnt nicht am Stichtag

Viele glauben, die Tilgungsfrist laufe ab dem Datum der Tat. Richtig ist: Sie beginnt erst mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils. Davor liegen oft Monate. Zudem werden bei mehreren Verstößen die Fristen nicht verlängert – jeder Eintrag wird unabhängig getilgt. Aber: Solange ein Punkt nicht getilgt ist, zählt er für die Stufenberechnung mit.

Warum Ihr persönlicher Punktestand abweichen kann

Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Konstanten aus § 4 StVG und § 29 StVG. Ihr tatsächlicher Stand hängt ab von: - Genauen Punktzahlen pro Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung 1 Punkt, Unfallflucht 2 Punkte) - Zeitpunkt der Rechtskraft (nicht Tattag) - Bereits getilgte Einträge (ältere Verstöße können schon gelöscht sein) - Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Punktabzug nur einmal alle 5 Jahre)

Prüfen Sie daher immer Ihre aktuelle Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – die ist kostenfrei einmal jährlich möglich.

FAQ – Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg

Wann verfallen meine Punkte? Die Tilgungsfrist beträgt 2,5 Jahre für 1-Punkt-Verstöße, 5 Jahre für 2-Punkte-Verstöße und 10 Jahre für 3-Punkte-Verstöße. Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bescheids. Nach Ablauf wird der Eintrag automatisch gelöscht.

Kann ich Punkte durch ein Seminar abbauen? Ja, wenn Sie 1 bis 5 Punkte haben. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar reduziert den Stand um 1 Punkt. Das ist höchstens alle fünf Jahre möglich. Bei 6 oder mehr Punkten ist kein Abzug mehr erlaubt.

Was passiert bei 8 Punkten? Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie müssen den Führerschein abgeben. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich, und Sie müssen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Wie bekomme ich eine Auskunft über meine Punkte? Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg können Sie einmal jährlich kostenfrei eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen – online oder schriftlich. Das ist die einzige verbindliche Quelle.