Stempelsteuer Rechner

Kategorie: Hypotheken und Immobilien

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer oder gleichwertige Immobilienübertragungssteuern weltweit. Wählen Sie Ihr Land für genaue Ergebnisse aus.

Was ist die Stempelsteuer?

Die Stempelsteuer oder ihre Entsprechung in den Grundübertragungssteuern ist eine Steuer, die auf Immobilienkäufe erhoben wird. Diese Steuern können je nach Land oder sogar Regionen innerhalb eines Landes variieren, und es können zusätzliche Zuschläge anfallen, wenn man eine zweite oder weitere Immobilie kauft. Die Stempelsteuer dient mehreren Zwecken, wie der Generierung von Staatseinnahmen und der Abschreckung von Immobilienspekulation.

Dieser Rechner hilft Ihnen, die Stempelsteuer oder die Grundübertragungssteuern zu bestimmen, die auf Ihren Immobilienkauf zutreffen, angepasst an Ihr gewähltes Land und Ihren Käuferstatus.

So verwenden Sie den Stempelsteuer-Rechner

  • Land auswählen: Wählen Sie das Land, in dem sich die Immobilie befindet, aus dem Dropdown-Menü aus.
  • Immobilienpreis eingeben: Geben Sie den Wert der Immobilie in das bereitgestellte Feld ein.
  • Käuferstatus auswählen: Wählen Sie Ihren Käuferstatus (z. B. Ersterwerber, zusätzliche Immobilie) basierend auf dem Land aus.
  • Berechnen klicken: Drücken Sie die grüne "Berechnen"-Taste, um Ihre Stempelsteuerergebnisse anzuzeigen.
  • Zurücksetzen: Drücken Sie die rote "Zurücksetzen"-Taste, um alle Felder zurückzusetzen und eine neue Berechnung zu starten.

Stempelsteuersätze nach Land

Land Stempelsteuersätze Zusätzliche Informationen
Vereinigtes Königreich
  • Ersterwerber: Keine SDLT bis £425.000.
  • Standardrate: 0%–12% je nach Immobilienwert.
  • Zusätzlicher Zuschlag für weitere Immobilien: +5% auf jede Stufe.
Gilt für England und Nordirland.
Schottland
  • Standardrate: 0%–12% je nach Immobilienwert.
  • Zusätzlicher Zuschlag für weitere Immobilien: +6% auf jede Stufe.
Land- und Gebäudeübertragungssteuer (LBTT).
Singapur
  • Bürger: 5%–25% je nach Anzahl der Immobilien.
  • Dauerhafte Einwohner: 5%–30%.
  • Ausländische Käufer: Pauschal 30% auf alle Immobilien.
Zusätzliche Stempelsteuer für Käufer (ABSD) gilt.
Hongkong
  • HK$100 für Immobilien unter HK$2 Millionen.
  • 4,25% für Immobilien über HK$21,7 Millionen.
  • 15% für Zweitwohnungen und Nichtansässige.
Unterschiedliche Sätze für Ansässige und Nichtansässige.
Frankreich 2%–12% je nach Standort. Die Sätze der Grundübertragungssteuer variieren je nach Region.
Dubai 4% insgesamt (typischerweise aufgeteilt 2% Käufer, 2% Verkäufer). Gilt für Eigentum und langfristige Pachtverträge.
Italien
  • Hauptwohnsitz: 2%.
  • Zweitwohnsitz: 9%.
  • Mindestgebühr: 1.000 €.
Rabatte für dauerhafte Einwohner verfügbar.
Portugal 0,8% fester Satz. Gilt für alle Immobiliengeschäfte.
Spanien 1,5% des Kaufpreises. Gilt landesweit einheitlich.
Thailand 0,1% des höheren Wertes (Kaufpreis oder bezahlter Wert). Wird zwischen Käufer und Verkäufer nach Vereinbarung geteilt.
Japan 3% des Verkaufspreises + ¥60.000 Registrierungsgebühr. Zusätzliche Verbrauchssteuer kann anfallen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Stempelsteuer?

Die Stempelsteuer ist eine Steuer, die auf Immobiliengeschäfte erhoben wird. Sie variiert je nach Land und manchmal auch nach Region innerhalb eines Landes.

Wie weiß ich, ob ich als Ersterwerber qualifiziert bin?

Sie gelten als Ersterwerber, wenn Sie noch nie zuvor Eigentum besessen haben. Einige Länder können zusätzliche Kriterien haben – konsultieren Sie die lokalen Vorschriften für Details.

Was ist, wenn ich eine Immobilie im Ausland kaufe?

Wenn Sie eine Immobilie in einem anderen Land kaufen, sollten Sie die spezifischen Stempelsteuervorschriften dieses Landes und etwaige Zuschläge für ausländische Käufer überprüfen.

Kann ich Steuern für mehrere Länder berechnen?

Ja! Wählen Sie ein Land aus dem Dropdown-Menü aus und geben Sie die erforderlichen Details ein, um die Stempelsteuer für dieses Land zu berechnen.

Was passiert, wenn sich die Stempelsteuersätze ändern?

Die Stempelsteuersätze können sich periodisch ändern. Überprüfen Sie immer die neuesten Sätze bei Ihrer lokalen Steuerbehörde, bevor Sie einen Kauf tätigen.