Elterngeld-Rechner
Autor: Henrick YauRechner
Berechnen Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt — mit Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Die Ersatzrate liegt zwischen 65 % und 67 %: bis 1.200 € Netto sind es 67 %, darüber sinkt der Satz je 2 € um 0,1 Prozentpunkte bis auf 65 %. Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat.
Ihre Situation
Werte nach dem BEEG (anpassbar)
Wie viel Elterngeld bekomme ich 2026?
Der Elterngeld-Rechner für 2026 ermittelt Ihr Basiselterngeld und ElterngeldPlus auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens in den zwölf Monaten vor der Geburt. Das Elterngeld ersetzt 67 % Ihres vorherigen Nettoeinkommens – mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (Basiselterngeld). Für das ElterngeldPlus erhalten Sie die Hälfte, also mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat. Maßgeblich sind die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), das vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) umgesetzt wird.
Wie die Berechnung funktioniert
- Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens: Die Elterngeldstelle berechnet aus Ihrem Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt ein fiktives Nettoeinkommen. Dabei werden pauschal 9 % für die Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Dieses Netto ist nicht mit Ihrem Gehaltszettel-Netto identisch.
- Anwendung der Ersatzrate: Von diesem Nettoeinkommen erhalten Sie 67 % als Elterngeld. Liegt Ihr Netto unter 1.000 €, steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %. Liegt es über 1.200 €, sinkt sie je 2 € um 0,1 Prozentpunkte, bis sie bei 1.240 € Netto 65 % erreicht. Einkommen über 2.770 € werden nicht angerechnet.
- Mindest- und Höchstbetrag: Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat.
- Geschwisterbonus: Leben in Ihrem Haushalt bereits ein oder zwei jüngere Geschwister unter drei Jahren oder drei oder mehr jüngere Geschwister unter sechs Jahren, erhöht sich Ihr Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch um 75 € beim Basiselterngeld und 37,50 € beim ElterngeldPlus.
- Mehrlingszuschlag: Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie für jedes weitere Kind einen Zuschlag von 300 € beim Basiselterngeld und 150 € beim ElterngeldPlus.
- Partnerschaftsbonus: Wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Wochenstunden), können Sie für zwei, drei oder vier Monate zusätzlich ElterngeldPlus beziehen.
Der häufigste Fehler beim Elterngeld
Viele gehen davon aus, dass das Elterngeld einfach 67 % ihres letzten Nettogehalts beträgt. Tatsächlich wird aber das durchschnittliche Netto der zwölf Monate vor der Geburt herangezogen – und zwar nach den pauschalen Abzügen der Elterngeldstelle, nicht nach Ihrer individuellen Steuerklasse. Wer im Bemessungszeitraum Gehaltserhöhungen, Boni oder Elterngeld für ein älteres Kind hatte, muss mit Abweichungen rechnen.
Warum Ihr persönlicher Betrag abweichen kann
Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der gesetzlichen Regeln. Ihre tatsächliche Elterngeldhöhe hängt von weiteren Faktoren ab: der genauen Zusammensetzung Ihres Einkommens (z. B. selbstständige Einkünfte, Steuerklasse, Kirchensteuer), der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder, Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen (die gesetzliche Einkommensgrenze) sowie der Frage, ob Sie den Partnerschaftsbonus beantragen. Nur die Elterngeldstelle kann Ihren individuellen Anspruch verbindlich feststellen.
Häufig gestellte Fragen
Wird das Elterngeld auf das gesamte Einkommen angerechnet?
Nein. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht Ihren Steuersatz für das übrige Einkommen. Zudem wird Elterngeld auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld angerechnet.
Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
Ja. Sie können bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen (12 Monate plus zwei Partnermonate) oder die doppelte Anzahl an Monaten ElterngeldPlus mit halbem Satz. Eine Mischung ist möglich, solange die Gesamtsumme den Höchstbetrag nicht überschreitet.
Was passiert, wenn ich vor der Geburt wenig oder kein Einkommen hatte?
Dann erhalten Sie den Mindestsatz von 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus. Auch Studierende, Auszubildende und Arbeitslose haben Anspruch auf diesen Sockelbetrag.
Gilt die Einkommensgrenze für alle?
Ja. Für Geburten ab dem im Gesetz bestimmten Stichtag gilt einheitlich, dass Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen oberhalb dieser Grenze keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau.
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