Pendlerpauschale-Rechner
Autor: Henrick YauRechner
Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale für den Arbeitsweg und sehen Sie, wie viel davon überhaupt wirkt — der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ist bereits im Lohnsteuerabzug enthalten.
Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer — die frühere Stufe von 0,30 € für die ersten 20 Kilometer ist entfallen. Gezählt wird die einfache Entfernung, nicht der Hin- und Rückweg.
Ihr Arbeitsweg
Werte für 2026 (anpassbar)
Was die Pendlerpauschale für 2026 bringt
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist eine der wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer in Deutschland. Für das Steuerjahr 2026 gilt: Pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhalten Sie 0,38 € – und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfallen. Die Pauschale wird unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt, allerdings gilt ein Höchstbetrag von 4.500 €, wenn Sie keinen eigenen Pkw nutzen. Der Rechner hilft Ihnen, Ihre individuelle Steuerersparnis zu ermitteln.
Wie die Berechnung funktioniert
- Einfache Entfernung und Arbeitstage ermitteln – Geben Sie die Kilometer Ihrer einfachen Fahrtstrecke und die Anzahl Ihrer Arbeitstage ein. Bei einer 5-Tage-Woche werden pauschal 230 Tage angesetzt, bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage.
- Entfernungspauschale berechnen – Multiplizieren Sie die Kilometer mit 0,38 € und den Arbeitstagen. Der Rechner führt diese Multiplikation für Sie aus.
- Werbungskosten prüfen – Die Entfernungspauschale ist Teil Ihrer Werbungskosten. Liegt der Gesamtbetrag über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, wird der überschießende Betrag steuerlich wirksam. Der Rechner zeigt genau diesen Teil.
- Steuerersparnis abschätzen – Der Rechner multipliziert den überschießenden Betrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz (den Sie schätzen müssen). Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.
- Mobilitätsprämie prüfen – Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt, erhalten Sie für Fahrten ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale – als Zuschuss vom Finanzamt, auch wenn Sie keine Steuern zahlen.
Der häufigste Irrtum: Die 0,30 € für die ersten 20 km
Viele Pendler denken, die alte Staffelung von 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer gelte noch. Das ist für 2026 falsch. Seit dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 0,38 € pro Kilometer – vom ersten Kilometer an. Der Rechner verwendet diesen aktuellen Satz. Wer mit veralteten Informationen rechnet, verschenkt möglicherweise Steuervorteile.
Warum Ihr persönlicher Betrag abweichen kann
Der Rechner liefert eine Schätzung. Ihre tatsächliche Steuerersparnis hängt von mehreren Faktoren ab: - Ihr persönlicher Steuersatz (Grenzsteuersatz) – den müssen Sie selbst schätzen oder aus Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen. - Weitere Werbungskosten – der Rechner berücksichtigt nur die Pendlerpauschale. Wenn Sie z. B. Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, maximal 210 Tage) oder andere Ausgaben haben, verschiebt sich der Betrag über dem Pauschbetrag. - Verkehrsmittel – bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne eigenen Pkw gilt der Höchstbetrag von 4.500 €. - Mobilitätsprämie – nur bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag und ab dem 21. Kilometer.
FAQ – Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrradfahrer? Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch für Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß. Der Höchstbetrag von 4.500 € greift nur, wenn Sie keinen eigenen Pkw nutzen.
Kann ich die Pendlerpauschale und die Homeoffice-Pauschale kombinieren? Ja, aber nicht für denselben Tag. An Tagen im Homeoffice können Sie 6 € pro Tag (maximal 210 Tage) ansetzen. An Fahrttagen zur Arbeit nutzen Sie die Pendlerpauschale. Beide Beträge zusammen fließen in Ihre Werbungskosten.
Was ist die Mobilitätsprämie und wer bekommt sie? Die Mobilitätsprämie ist ein Zuschuss von 14 % der Entfernungspauschale für Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Sie gilt nur für Fahrten ab dem 21. Kilometer. Die Prämie wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt.
Wo finde ich die genauen Regelungen? Die rechtliche Grundlage ist § 9 EStG (Einkommensteuergesetz). Aktuelle Informationen und offizielle Beispiele stellt das Bundesfinanzministerium bereit. Prüfen Sie Ihre individuellen Daten am besten mit Ihrem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein.
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