Grunderwerbsteuer-Rechner
Autor: Henrick YauRechner
Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer für Ihr Bundesland und daraus die gesamten Kaufnebenkosten mit Notar, Grundbuchamt und Maklerprovision.
Der Steuersatz ist Ländersache und reicht von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Thüringen hat 2024 als erstes Land gesenkt, von 6,5 auf 5,0 %. Bis zu einem Wert von 2.500 € fällt keine Steuer an — das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Der Kauf
Werte (anpassbar)
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt beim Immobilienkauf 2026 an?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer auf den Kaufpreis, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest – im Jahr 2026 liegen die Sätze zwischen 3,5 % und 6,5 %. Zusätzlich zur Steuer müssen Sie die Kaufnebenkosten einplanen: Notarkosten, Grundbuchkosten und Maklerprovision. Unser Rechner zeigt Ihnen die genauen Kosten für Ihr Bundesland auf Basis der aktuellen Steuersätze.
Wie die Berechnung funktioniert
- Kaufpreis eingeben: Der Rechner startet mit dem vereinbarten Kaufpreis der Immobilie. Liegt der Kaufpreis unter der Freigrenze von 2.500 € nach § 3 Nr. 1 GrEStG, fällt keine Grunderwerbsteuer an – die Freigrenze gilt pro Erwerbsvorgang und ist kein Freibetrag.
- Bundesland auswählen: Jedes Bundesland hat einen eigenen Steuersatz. Der Rechner verwendet die aktuellen Sätze von 2026: Baden-Württemberg 5,0 %, Bayern 3,5 %, Berlin 6,0 %, Brandenburg 6,5 %, Bremen 5,5 %, Hamburg 5,5 %, Hessen 6,0 %, Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %, Niedersachsen 5,0 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %, Rheinland-Pfalz 5,0 %, Saarland 6,5 %, Sachsen 5,5 %, Sachsen-Anhalt 5,0 %, Schleswig-Holstein 6,5 %, Thüringen 5,0 %.
- Grunderwerbsteuer berechnen: Der Rechner multipliziert den Kaufpreis mit dem Steuersatz des gewählten Bundeslands. Übersteigt der Kaufpreis die Freigrenze, wird der gesamte Kaufpreis besteuert.
- Notar- und Grundbuchkosten hinzufügen: Diese Kosten betragen einen Richtwert von 2,0 % des Kaufpreises. Die tatsächlichen Notargebühren folgen dem GNotKG und dem Geschäftswert, der Grundbuchkostenanteil ist darin enthalten.
- Maklerprovision einrechnen: Der Käuferanteil der Maklerprovision liegt bei einem Richtwert von 3,57 % des Kaufpreises. Die tatsächliche Provision ist verhandelbar und variiert je nach Bundesland und Vereinbarung.
- Gesamte Kaufnebenkosten ausgeben: Der Rechner summiert Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklerprovision zu den gesamten Kaufnebenkosten.
Der häufigste Fehler: Freigrenze mit Freibetrag verwechseln
Viele Käufer glauben, die Grunderwerbsteuer werde nur auf den Teil des Kaufpreises erhoben, der über 2.500 € liegt. Das ist falsch: Die Freigrenze bedeutet, dass bei einem Kaufpreis unter 2.500 € gar keine Steuer anfällt. Liegt der Kaufpreis auch nur einen Euro darüber, wird der gesamte Kaufpreis besteuert. Bei Immobilienkäufen ist diese Grenze praktisch immer überschritten.
Warum Ihre tatsächlichen Kosten abweichen können
Unser Rechner verwendet Richtwerte für Notar- und Grundbuchkosten (2,0 %) und Maklerprovision (3,57 %). Die tatsächlichen Notargebühren richten sich nach dem GNotKG und können je nach Vertragsgestaltung, Anzahl der Beteiligten oder Grundstücksgröße variieren. Die Maklerprovision ist frei verhandelbar und hängt von der Vereinbarung mit dem Makler ab – in manchen Bundesländern trägt der Käufer einen anderen Anteil. Zudem können weitere Kosten anfallen, wie etwa für die Löschung von Grundschulden oder für Gutachten.
FAQ
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen? Die Steuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Das Finanzamt sendet Ihnen einen Steuerbescheid, den Sie innerhalb eines Monats begleichen müssen. Erst nach Zahlung der Steuer wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgenommen.
Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen? Nein, die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungskosten der Immobilie und kann nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden. Bei vermieteten Immobilien erhöht sie jedoch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Welche Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer gibt es? Neben der Freigrenze von 2.500 € sind Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden und Umwandlungen von Unternehmen nach § 3 GrEStG steuerfrei. Auch der Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen ist befreit.
Ändern sich die Steuersätze häufig? Ja, die Länder passen ihre Sätze unregelmäßig an. Die letzten Änderungen waren: Bremen von 5,0 % auf 5,5 % zum 1.7.2025, Thüringen von 6,5 % auf 5,0 % zum 1.1.2024, Hamburg von 4,5 % auf 5,5 % und Sachsen von 3,5 % auf 5,5 % zum 1.1.2023. Prüfen Sie vor dem Kauf die aktuellen Sätze bei Ihrem Landesfinanzministerium.
Was sind Kaufnebenkosten genau? Kaufnebenkosten umfassen alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis beim Immobilienerwerb anfallen: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten und Maklerprovision. Sie machen je nach Bundesland einen erheblichen Anteil des Kaufpreises aus und müssen beim Kauf vollständig aus Eigenkapital finanziert werden.
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